Erhält ein Hotel von seinen Gästen Vorauszahlungen (Deposit), hat dieses hierfür bereits im Monat der Vereinnahmung Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn noch keine Rechnung gestellt wurde.
è BEISPIEL: Hotel GUBSE erhält von einem Kunden 1.000,00 Euro Deposit. In diesem Fall muss Hotel GUBSE die Umsatzsteuer von 159,66 Euro an das Finanzamt abführen.
Häufiger Streitpunkt zwischen Finanzamt und Unternehmer ist auch die Ausweisung der Anzahlungen in der Schlussrechnung. In dieser müssen Unternehmer das Deposit vom gesamten Rechnungsbetrag abziehen. Entscheidend ist, dass die bereits abgeführte Umsatzsteuer für das Deposit auf der Schlussrechnung extra ausgewiesen wird. Ist das nicht der Fall, muss die Umsatzsteuer ein zweites Mal an das Finanzamt abgeführt werden.
Dieses Kapitel beschreibt, wie Sie Deposit-Eingänge steuerlich korrekt abwickeln.