Mehrwertsteuer Splitting

Mit der Funktion Mehrwertsteuer Splitting sollen im Arrangement pro Leistung prozentual unterschiedliche MwSt.-Sätze auf der Rechnung ausgewiesen werden.

 

In einigen Ländern existieren unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Leistungen.

 

è BEISPIEL: In Frankreich gibt es einen niedrigen MwSt. Satz von 5,5% und einen hohen MwSt. Satz von 19,6%. Normalerweise wird Logis mit dem niedrigen Satz berechnet, während alle anderen Leistungen (wie z.B. Frühstück und Abendessen) mit dem hohen Satz taxiert werden.

 

Eine weitere Gesetzregelung besagt, dass 75% eines Arrangements mit dem niedrigen Satz besteuert werden können. Die restlichen 25% werden mit dem hohen Satz versteuert. Für diese „75%/25%- Regelung“ gelten folgende Vorraussetzungen:

 

    Das Arrangement muss Logis, Frühstück und mindestens eine von zwei Mahlzeiten enthalten.

    Innerhalb des Arrangements können lediglich die Leistungen Logis, Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Menüs für diese Regelung berücksichtigt werden. Der Prozentsatz wird aus diesen Leistungen errechnet.

    Alle anderen Leistungen (z.B. Garage, Skipass) müssen mit dem üblichen Steuersatz versteuert werden.

 

Ähnliche Versteuerungsmöglichkeiten gibt es in der Schweiz und Portugal.