Mit der Funktion Mehrwertsteuer Splitting sollen im Arrangement pro Leistung prozentual unterschiedliche MwSt.-Sätze auf der Rechnung ausgewiesen werden.
In einigen Ländern existieren unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Leistungen.
è BEISPIEL: In Frankreich gibt es einen niedrigen MwSt. Satz von 5,5% und einen hohen MwSt. Satz von 19,6%. Normalerweise wird Logis mit dem niedrigen Satz berechnet, während alle anderen Leistungen (wie z.B. Frühstück und Abendessen) mit dem hohen Satz taxiert werden.
Eine weitere Gesetzregelung besagt, dass 75% eines Arrangements mit dem niedrigen Satz besteuert werden können. Die restlichen 25% werden mit dem hohen Satz versteuert. Für diese „75%/25%- Regelung“ gelten folgende Vorraussetzungen:
• Das Arrangement muss Logis, Frühstück und mindestens eine von zwei Mahlzeiten enthalten.
• Innerhalb des Arrangements können lediglich die Leistungen Logis, Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Menüs für diese Regelung berücksichtigt werden. Der Prozentsatz wird aus diesen Leistungen errechnet.
• Alle anderen Leistungen (z.B. Garage, Skipass) müssen mit dem üblichen Steuersatz versteuert werden.
Ähnliche Versteuerungsmöglichkeiten gibt es in der Schweiz und Portugal.