Zeitungen (Verkauf)

Das Finanzamt akzeptiert nicht, dass Zeitungen als Auslage gebucht werden, da der Hotelier Zeitungen mit einem Zuschlag verkauft. Daher muss die Leistung als „normale“ Leistung angelegt werden. Nur in dem Fall, dass Sie für den Gast zum nächsten Kiosk laufen und dort für ihn eine Zeitung kaufen, wird dies als Auslage akzeptiert.