Bei Anbindung an das Telefon-Interface können Sie Ihren Gästen eine sog. „Flatrate“ für Telefongebühren anbieten. D.h. der Gast zahlt einen einmaligen Flatrate-Betrag und kann im Anschluss telefonieren, ohne dass Gebühren auf seine Rechnung laufen. Dies gilt ab Zahlungsbuchung für einen bestimmten Zeitraum, der im Leistungsstamm definiert wird.
Voraussetzung ist, dass Telefon GDV serialisiert ist. Mit dem Schalter Verwenden im Interface im Leistungsstamm werden die Felder für den Gültigkeitszeitraum freigeschaltet. Hier gibt man die Tage, Stunden und Minuten ein, die mit der Flatrate abgedeckt sind.
Abbildung 66: Telefon Flatrate für jeweils 2 Tage, 6 Stunden und 0 Minuten ab Leistungsverbuchung
Bestimmte Service-Nummern mit einem höheren Gebührensatz können Sie von der Flatrate ausschließen, in dem Sie die entsprechenden Vorwahlen unter Registry-Schalter [7316] definieren. Anrufe auf diese Telefonnummern laufen wie gehabt auf das Zimmer verbucht.
Abbildung 67: Ausnahmen für Flatrate
i HINWEIS: Die Flatrate greift immer sofort ab Leistungsverbuchung. D.h. wenn Sie für einen Gast vor Ablauf der Gültigkeitsperiode noch einmal die Flatrate-Leistung buchen, so greift diese ab sofort und nicht erst nach Ablauf der ersten Flatrate. Die Verlängerung sollte also erst dann gebucht werden, wenn die z.Zt. gültige Flatrate abgelaufen ist.