Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird ein neuer Steuersatz angelegt, wobei der vorherige Steuersatz weiter in SIHOT erhalten bleibt. So wie alle Leistungen zum Zeitpunkt der Umstellung mit dem neuen Steuersatz versehen werden, wird auch die Gutscheinleistung entsprechend angepasst. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.