Mehrwertsteuer-Erhöhung

Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird ein neuer Steuersatz angelegt, wobei der vorherige Steuersatz weiter in SIHOT erhalten bleibt. So wie alle Leistungen zum Zeit­punkt der Umstellung mit dem neuen Steuersatz versehen werden, wird auch die Gutscheinleistung entsprechend angepasst. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.