Bei jedem Hotelaufenthalt werden Gastdaten gespeichert, die zum Teil von sehr persönlicher und sensibler Natur sind. Der Umgang mit diesen Daten erfordert daher von Seiten des Hotels und seiner Mitarbeiter ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Gastdaten. Gemäß der europäischen Datenschutzverordnung ist der Hotelier dazu verpflichtet, alle „technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen“, die eine rechtmäßige Nutzung der Daten gewährleisten.
Hier finden Sie Hinweise zur Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen in SIHOT und Erläuterungen zu den wichtigsten Anhaltspunkten in diesem Zusammenhang.
i HINWEIS: Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Datenschutzbeauftragten in Verbindung, um die geeigneten Maßnahmen für Ihr Haus zu treffen.