Um die ab dem 01.04.2017 in Österreich geltende Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V) zu erfüllen, ist die Verwendung einer Sicherheitseinrichtung notwendig. Diese gewährleistet einen Manipulationsschutz dadurch, dass eine Signatur in Form eines QR-Codes über eine Signaturerstellungseinheit generiert wird, die auf den Rechnungen und Kassenbelegen ausgeben werden muss.