Leistungen

Zum Verbuchen der Pfandgelder werden zwei Leistungen benötigt:

1.    Eine Leistung zum Buchen des Pfands als durchlaufender Posten.

2.    Eine Leistung zum Buchen von Pfändern, die nicht wieder ausbezahlt werden (z.B. bei Verlust des Artikels) mit dem entsprechenden Umsatzkonto.