Zum Verbuchen der Pfandgelder werden zwei Leistungen benötigt:
1. Eine Leistung zum Buchen des Pfands als durchlaufender Posten.
2. Eine Leistung zum Buchen von Pfändern, die nicht wieder ausbezahlt werden (z.B. bei Verlust des Artikels) mit dem entsprechenden Umsatzkonto.